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Bielefeld tritt neuem Schiedsgericht zur Rückgabe von NS-Raubkunst bei

Der Rat der Stadt Bielefeld hat einstimmig beschlossen, an einem neuen, offiziellen Schiedsgericht zur Rückgabe von Kulturgut teilzunehmen, das während der Nazi-Zeit gestohlen wurde. Dieses Angebot gilt dauerhaft. Diese Entscheidung macht Bielefeld zu einer der ersten Städte, die das im März 2025 abgeschlossene Verwaltungsabkommen umsetzen. Ziel ist es, die Rechte der Opfer des NS-Regimes zu stärken und faire, gerechte Lösungen zu ermöglichen. Das Schiedsgericht fungiert dabei als neutrale Instanz.