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Wie funktioniert die Kommunalwahl?

Kommunalwahl in NRW: So funktioniert’s – Stimmen, Ämter & wer wählen darf

Wer wird gewählt? Wer darf wählen? Was macht ein Bürgermeister? Hier klären wir die wichtigsten Fragen zur Kommunalwahl in NRW.

© picture alliance/dpa | Patrick Pleul
Wer oder was wird gewählt?

Je nach Wohnort und Herkunft bekommt jede Person, die wählen darf, drei bis fünf Wahlzettel. Auf jedem dürft ihr nur ein Kreuzchen machen. Ein Stimmzettel ist der für die Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterwahl. Hier findet ihr die Namen aller Menschen, die in eurer Stadt Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden wollen. Ein weiterer Stimmzettel ist der für den Stadtrat: Hier könnt ihr hinter einem der Kandidaten in eurem Bezirk ein Kreuzchen machen. 

Lebt ihr in einem Landkreis bekommt ihr einen Stimmzettel mit Namen derjenigen, die im Landkreis Landrat werden wollen. Auf einem weiteren Stimmzettel könnt ihr bestimmen, wer in den Kreistag einziehen soll.

Lebt ihr in einer kreisfreien Stadt, bekommt ihr einen Zettel für die Bezirksvertretungen. Hier bestimmt ihr mit eurem Kreuz, wer die Interessen eures Stadtteils vertreten soll. 

Alle stimmberechtigten Bewohner des Ruhrgebiets können zudem die Zusammensetzung des Ruhrparlaments mitbestimmen.

Manche von euch bekommen sogar noch einen weiteren Wahlzettel: Den für den Integrationsrat. Den darf unter anderem jeder Bürger wählen, der keinen deutschen Pass hat.

Wer darf wählen?

Um an der Kommunalwahl teilnehmen zu dürfen, müsst ihr mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem müsst ihr entweder die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der EU. 

Aber auch, wenn ihr weder deutscher oder EU-Staatsbürger seid, könnt ihr in eurer Stadt zur Wahlurne gehen und ein Kreuzchen machen. Nämlich dann, wenn es in eurer Stadt einen Integrationsrat gibt. Der kümmert sich um alle Belange von Menschen ohne deutschen Pass. Die Integrationsratswahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.

Was macht ein Bürgermeister oder Bürgermeisterin?

Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin ist das Oberhaupt deiner Stadt. Er oder sie wird für fünf Jahre gewählt. In großen Städten gibt es einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin. Die Aufgaben sind klar: Der Bürgermeister leitet die Verwaltung und führt den Vorsitz im Stadtrat. Die Arbeit ist nicht ehrenamtlich - man bekommt dafür ein Gehalt. Ein Stadtoberhaupt kann Ideen entwickeln und Vorschläge machen, was in deiner Stadt besser laufen soll. Aber entscheiden tut das am Ende der Rat. Erst wenn dort eine Mehrheit zustimmt, kann er oder sie die Pläne umsetzen.

Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin kann man einer Partei angehören - man muss es aber nicht. Es gibt auch viele parteilose Bürgermeister.

Was macht ein Landrat oder eine Landrätin?

In NRW gibt es 31 Landkreise. Darin haben sich kleinere Städte und Gemeinden zusammengeschlossen und bilden diesen Landkreis. Das Oberhaupt nennt man Landrat oder Landrätin. Der Landrat leitet die Kreisverwaltung und den Kreistag - das Kreisparlament. Die Kreisverwaltung übernimmt für die angeschlossenen Städte und Gemeinden verschiedene Aufgaben - beispielsweise die Kfz-Zulassung. Es werden aber auch Aufgaben im Bereich Soziales, Umwelt und Gesundheit übernommen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landrats oder der Landrätin ist die Leitung der Kreispolizeibehörde. Was in Kreisfreien Städten der Polizeipräsident ist, ist in Landkreisen der Landrat.

Ich kann mich nicht entscheiden - gibt es einen Wahl-O-Mat für die Kommunalwahl?

Seit Mitte August gibt es für NRW den Lokal-O-Mat. Ein Online-Tool, das von Studierenden der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf entwickelt wurde. Ähnlich wie beim Wahl-O-Mat, wird man hier mit 30 Thesen konfrontiert. Darauf kann man mit "Stimme zu", "neutral" oder "stimme nicht zu" reagieren. Am Ende wird ausgerechnet, wie stark die eigene Meinung mit der der Parteien und Wählergemeinschaften übereinstimmen. 20 der Thesen sind allgemeine Aussagen, die für ganz NRW gelten. Zehn davon sind jeweils auf die konkrete Stadt zugeschnitten. Angeboten wird der Lokal-O-Mat für die Städte Aachen, Coesfeld, Duisburg, Düsseldorf, Gütersloh, Haan, Köln, Krefeld, Münster und Witten. 

Wie funktioniert bei der Kommunalwahl die Briefwahl?

Die Briefwahl kann - je nach Stadt oder Gemeinde - meistens online, schriftlich oder direkt vor Ort im Rathaus beantragt werden. Am besten macht ihr das, sobald ihr die Wahlbenachrichtigung bekommen hat. Dort steht auch genau, wie man die Unterlagen anfordern kann. Die Wahlbenachrichtigung kommt in der Regel automatisch mit der Post nach Hause. 

Wichtig ist: Der ausgefüllte Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden, damit er rechtzeitig ankommt. Also spätestens bis Mittwoch, 10. September. Er muss am Wahlsonntag bis spätestens 16 Uhr bei der Stadt oder Gemeinde eingegangen sein.

Was ist eine Bezirksvertretung?

Eine Bezirksvertretung gibt es in einer Stadt, wenn sie zu den 22 großen kreisfreien Städten in NRW gehört. Die Stadt wird dann in einzelne Bezirke aufgeteilt. Jeder Bezirk hat eine eigene Vertretung, sozusagen ein kleines Parlament für den eigenen Stadtteil. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wählen eine Person, die den Vorsitz übernimmt. Diese Person nennt man Bezirksbürgermeister oder Bezirksvorsteher. Die Bezirksvertretung kümmert sich um alle Themen, die für ihren Bezirk wichtig sind. Gewählt wird sie alle fünf Jahre, genau wie der Stadtrat. Die Bezirksvertretung hat bei allen Entscheidungen des Stadtrats, die den eigenen Stadtteil betrifft, ein großes Wort mitzureden.

Autor: José Narciandi