Köln/Berlin | Arbeit in Teilzeit: Hier gibt es Hilfe bei Diskriminierung
Anlaufstellen
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Immer wieder kommt es zu Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Sie dürfen aber laut Gesetz nur dann anders als ihre in Vollzeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen behandelt werden, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Eine Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften kann sich beispielsweise bei der Berechnung von Überstundenzuschlägen oder bei der Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge zeigen.
Was tun, wenn man den Verdacht oder vielleicht sogar konkrete Hinweise hat, als Teilzeitkraft gegenüber einer Vollzeitkraft benachteiligt zu sein? «Niederschwellig kann eine Beschwerde beim Betriebsrat helfen», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Weitere Anlaufstellen können die zuständige Gewerkschaft oder spezialisierte Rechtsanwälte sein. Wer selbst Mitglied in einer Gewerkschaft ist, genießt regelmäßig kostenlosen Rechtsschutz für die Durchsetzung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
«Beseitigt der Arbeitgeber eine festgestellte Diskriminierung nicht oder nur unzureichend, drohen ihm Schadenersatz- und Entschädigungsforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz», sagt Daniel Stach, Arbeitsrechtler beim Verdi-Bundesvorstand. Zudem können Beschäftigte die entgangenen Vorteile wie Überstundenzuschläge oder sonstige Zulagen und Prämien innerhalb der Ausschlussfristen rückwirkend geltend machen.
© dpa-infocom, dpa:250721-930-824230/1
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